Anfrage der FDP-Fraktion im Kreistag: Einstellung des Fahrbetriebes der KRN, rechtliche Grundlage und Kosten

Sehr geehrte Frau Landrätin Dickes,

die  KRN steht im Mittelpunkt der Arbeitskämpfe. Wenn auch Streiks und Aussperrung legitime Mittel des Arbeitskampfes sind, so wünschen sich die Bürger von den Tarifpartnern umsichtiges Handeln. Insbesondere  im Schulverkehr. Fraglich, ob die kränkelnde KRN mit einer lang anhaltenden,  holprigen Startphase,  das geeignete Ziel ist, muss kritisch hinterfragt werden. Jüngst wurde KRN-Fahrern eine freiwillige Prämie bis zu 1.200, 00 EUR gezahlt. Da offensichtlich  eine Reihe von Verkehrsverbünden nicht bestreikt werden, ergeben sich folgende Fragen:

1. Warum sah man von  Seiten der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der KRN keine Möglichkeit mit den Tarifpartnern eine Lösung zu finden, um von den Streikaktivitäten ausgenommen zu werden.  Die KRN besteht erst seit sechs Monaten und  hat auf vielen Feldern zu kämpfen. (Nicht bestreikt werden nach Medienberichten, z.B. VRM, Koveb, Stadtwerke Bingen  und Ingelheim, der Birkenfeld Raum

2. Gab es nicht von Seiten der Geschäftsführung als Reaktion keine mildere Mittel als den gesamten Betrieb einseitig einzustellen? Wer übernimmt hier die Kosten der ausgesperrten und nicht organisierten Arbeitnehmer? Werden auch die Löhne der gewerkschaftlich organisierten Fahrer übernommen?

Rund die Hälfte der Linien der kommunalen KRN wird von privaten Busunternehmen gefahren. Da auch diese während der Streiktage nicht fahren dürfen, ergibt sich weiterer Klärungsbedarf. Offensichtlich wurde der gesamte Fahrbetrieb von Seiten der Geschäftsführung eingestellt.

3.  Private Busunternehmen gehören eindeutig nicht zum öffentlichen Dienst. Kann die KRN das Fahren der  privaten Busse während des Streiks verbieten und mit welcher Begründung?

4. Warum hat man nicht die Ressourcen der privaten Busunternehmen genutzt, um den Schulverkehr für die schulpflichtigen Schüler abzusichern?

5. Übernimmt die  KRN die Zahlungen an die privaten Busunternehmer für ihren Ausfall?
Bei Zahlungen, aufgrund welcher Grundlage dürfen Zahlungen ohne Leistungen erfolgen?

 6.  Falls die KRN diese Kosten übernimmt, erfolgte dies mit Zustimmung des Aufsichtsrates? Letztlich werden damit die Kreiskasse und die Steuerzahler mit dieser Entscheidung  belastet.

7. Warum wurde der,  am 20.03.2023  tagende,  Kreistag nicht über diese Entwicklung informiert? Hat man diese als nicht relevant eingestuft?
(Zumal die Sachstandsinformation zur KRN Gegenstand des Tagesordnung war)

8.  Wäre es nicht sinnvoller gewesen, von Seiten eines mündigen Kreistages, auch Fragen  der Kreistagsmitglieder im Interesse der Öffentlichkeit zuzulassen?

9. Wie hoch sind die Kosten der KRN durch die Einstellung des Fahrbetriebes an den beiden Streiktagen?